Der Unternehmer/Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.
Auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes ist der Unternehmer/Arbeitgeber zu Folgendem verpflichtet:
- Die erforderlichen Maßnahmen für den Arbeitsschutz zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
- Die Maßnahmen auf Ihre Wirksamkeit zu überprüfen und sich erforderlichenfalls ändernden Bedingungen anzupassen.
- Zur Planung und Durchführung des Arbeitsschutzes für eine geeignete Organisation zu sorgen und Vorkehrungen zu treffen, damit die erforderlichen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz beachtet werden und die Beschäftigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.
- Die Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen für den Arbeitsschutz festzulegen und zu dokumentieren.
- Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und eine negative Beeinflussung dieser möglichst gering gehalten wird.
- Den Beschäftigten geeignete Anweisungen zu geben.
- Die Beschäftigten während der Arbeitszeit ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen und dies auch nachweislich zu dokumentieren.
Zu ihrer eigenen Sicherheit
Unterweisungen sind ein Grundbestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzes. Richtige und ausreichende Sicherheits-Unterweisungen am Arbeitsplatz schützen Ihre Mitarbeiter vor Verletzungen und Krankheiten und Sie vor Strafverfolgung und Regressansprüchen.
Eine einmalige Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung schützt aber vor Verurteilung nicht. Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen sollten regelmäßig wiederholt und vor allem detailliert dokumentiert werden. Nur so sind Sie im Unglücksfall auf der sichereren Seite.